Verhinderungspflege

  • Wir übernehmen die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen
  • Es spielt keine Rolle, ob Sie nur stundenweise (z.B. wegen privater Erledigungen) bzw. wochenweise (z.B. wegen Urlaub, Krankheit) verhindert sind
  • Während Ihrer Abwesenheit vertreten wir Sie im Bereich der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Betreuung/Beaufsichtigung Ihres Angehörigen
  • Die Kosten für die Verhinderungspflege werden bis zum gesetzlich vereinbarten Höchstsatz von der Pflegekasse übernommen
  • Dieses Angebot steht Ihnen bereits ab dem Pflegegrad 2 zu. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Angehörigen mindestens ½ Jahr zuvor gepflegt haben

Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig einen Termin, damit wir die Pflege oder die Betreuung Ihres Angehörigen optimal planen können.